Fahrzeugmietregeln
Bitte lesen Sie die Fahrzeugnutzungsregeln vor der Abholung sorgfaeltig durch. Mit der Uebernahme des Fahrzeugs bestaetigen Sie, dass Sie diese Regeln gelesen und akzeptiert haben.
- 01
RUECKGABE DES FAHRZEUGS IM URSPRUENGLICHEN ZUSTAND
Das Fahrzeug ist im gleichen Zustand zurueckzugeben, in dem es uebernommen wurde - sauber, unbeschaedigt und ohne neue Kratzer oder Schaeden. Jegliche waehrend der Mietzeit entstandene Schaeden gehen zu Lasten des Mieters.
- 02
RUECKGABE MIT VOLLEM TANK
Das Fahrzeug wird mit einem vollen Tank uebergeben und muss mit einem vollen Tank zurueckgegeben werden. Wird das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurueckgegeben, wird die Differenz zum aktuellen Marktpreis zuzueglich einer Bearbeitungsgebuehr berechnet.
- 03
Preisgestaltung nach Reiseart und Entfernung
Der Grundmietpreis gilt fuer die standardmaeszige lokale und regionale Nutzung des Fahrzeugs. Fuer laengere Fahrten und hoehere Kilometerleistungen - wie Reisen ans Meer, in Skigebiete oder zu Zielen auszerhalb der Region - behaelt sich Royal Rent-a-car das Recht vor, einen hoeheren Preis zu berechnen. Dies ist auf erhoehten Fahrzeugverschleisz, hoehere Risiken und groeszere Wartungskosten bei Langstreckenfahrten zurueckzufuehren. Der genaue Preis fuer laengere Fahrten wird im Voraus bei der Buchung vereinbart.
- 04
GRENZUEBERTRITT OHNE GENEHMIGUNG VERBOTEN
Das Fahrzeug darf ohne vorherige schriftliche Vereinbarung im Mietvertrag nicht ueber die Grenzen von Bosnien und Herzegowina gebracht werden. Unbefugtes Ueberschreiten der Staatsgrenze stellt einen Vertragsbruch dar und kann zur sofortigen Beendigung des Mietverhaeltnisses sowie zur vollen finanziellen Haftung fuehren.
- 05
ZUGELASSENE FAHRER
Das Fahrzeug darf nur von der im Mietvertrag aufgefuehrten Person mit gueltigem Fuehrerschein gefahren werden. Das Fahren durch Dritte ohne Genehmigung ist untersagt.
- 06
RAUCHVERBOT UND HAUSTIERE
Rauchen im Fahrzeug ist strengstens untersagt. Haustiere sind nur mit vorheriger Zustimmung von Royal Rent-a-car erlaubt. Bei Verstoss wird eine Reinigungsgebuehr erhoben.
- 07
VERKEHRSSTRAFEN UND VERSTOESSE
Alle Verkehrsbuszgelder, Verstoesse und damit verbundene Kosten waehrend der Mietzeit sind ausschlieszlich vom Mieter zu tragen. Royal Rent-a-car uebernimmt keine Verantwortung fuer waehrend der Mietzeit begangene Verstoesse.
- 08
MELDUNG VON UNFAELLEN UND PANNE
Im Falle eines Verkehrsunfalls, einer Panne oder eines anderen Vorfalls ist der Mieter verpflichtet, Royal Rent-a-car sofort unter +387 66 452 830 zu kontaktieren. Eigenmaechtige Reparaturen ohne Genehmigung sind nicht gestattet.